WER WIR SIND
Der Magistrat der Hauptstadt Prag, Referat für Kultur, Denkmalpflege und Tourismus, beeinflußt in bedeutendem Maße die effektive Tätigkeit der Staatsverwaltung auf dem Gebiet der staatlichen Denkmalpflege laut Gesetz Nr. 20/1987 d.Slg. über die staatliche Denkmalpflege, in der Fassung späterer Vorschriften, auf dem Gebiet der Hauptstadt Prag:
Der Magistrat der Hauptstadt Prag – Referat für Kultur, Denkmalpflege und Tourismus (MHMP – OKP) ist ein entsprechendes Vollstreckungsorgan der ersten Instanz im Bereich der staatlichen Denkmalpflege auf dem Gebiet der Hauptstadt Prag.
Führt Verwaltungsverfahren in diesem Bereich durch, d.h. insbesondere die Veröffentlichung verbindlicher Stellungnahmen – Beschlüsse zu Renovierungsarbeiten von Kulturdenkmälern oder Immobilien in denkmalgeschützten Gebieten (§ 14 Abs. 1, 2 des Gesetzes Nr. 20/1987 d.Slg. über die staatliche Denkmalpflege in der Fassung späterer Vorschriften).
Veröffentlicht schriftliche Äußerungen von Experten (Stellungnahmen) zu verschiedenen weiteren Tätigkeiten, die im Interesse des Schutzes von Kulturdenkmälern liegen (Bekleben von Schaufenstern, Einrichtung von Vorgärten in Restaurants u.ä.).
Das Bauamt entscheidet in Verfahren über Baugenehmigung, Bauänderungen und Instandhaltungsarbeiten, die im Zusammenhang mit der Umgestaltung eines Gebiets durchgeführt werden, wo ein Interesse der staatlichen Denkmalpflege geltend gemacht wird oder ein Zusammenhang mit der Renovierung eines Kulturbaudenkmals, eventuell einem Bau, einer Bauänderung oder Instandhaltungsarbeiten an Immobilien besteht, allein im Einklang mit der vom MHMP – OKP herausgegebenen verbindlichen Stellungnahme; das gleiche gilt, wenn es sich um einen Kleinbau, eine Bauänderung oder Instandhaltungsarbeiten an der Immobilie handelt, die auf Grundlage der Stellungnahme durchgeführt werden (§ 14 Abs. 4, 5 des Gesetzes Nr. 20/1987 d.Slg. über die staatliche Denkmalpflege in der Fassung späterer Vorschriften).
Im Verfahren zur Bauabnahme muß ein Dokument über die Durchführung einer archäologischen Untersuchung gefordert werden im Fall, wann die Bedingungen des MHMP – OKP zur Durchführung einer solchen archäologischen Untersuchung festgelegt wurden (§ 22 Abs. 1, 2 des Gesetzes Nr. 20/1987 d.Slg. über die staatliche Denkmalpflege in der Fassung späterer Vorschriften).
Falls das Bauamt über das Entfernen eines denkmalgeschützten Baus entscheidet, beantragt es im Voraus (laut § 92 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 50/1976 d.Slg., Bauordnung) eine schriftliche Bewilligung (Expertise) des entsprechenden Organs der staatlichen Denkmalpflege, d.h. des MHMP – OKP.
Direktor des Referats für Kultur, Denkmalpflege und Tourismus ist Mgr. Jan Kněžínek.
Das Referat für Kultur, Denkmalpflege und Tourismus hat 5 Abteilungen:
Abteilungen | Tätigkeitsfelder |
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Abteilung für die Konzeption und Koordination von Projekten, Kultur und Tourismus |
Tätigkeit |
Abteilung für Beitragsorganisationen und finanz. Zuwendungen |
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Adresse (wo Sie uns finden):
Magistrat der Hauptstadt Prag
Referat für Kultur, Denkmalpflege und Tourismus
Škodův palác
Jungmannova 29/35
110 02 Praha 1
- Kontaktangaben zu Mitarbeitern des Referats für Kultur, Denkmalpflege und Tourismus (xls)